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Kontakt
Gemeinde Schönbrunn
Herdestraße 2
69436 Schönbrunn
Tel.: 06272 / 9300-0
Fax: 06272 / 9300-70
E-Mail:
info@gemeinde-schoenbrunn.de
Öffnungszeiten
Montag - Freitag
8.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch
13.30 - 17.30 Uhr
Leistungen
Hundehaltung - Namensänderung mitteilen
Wenn Sie einen Hund halten und sich Ihr Name ändert, müssen Sie Ihren neuen Namen der zuständigen Behörde mitteilen.
Anlässe für eine Namensänderung können beispielsweise sein:
- Heirat
- Scheidung
- Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
Zuständige Stelle
die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Wohnsitzes
Gemeinde Schönbrunn
Persönlicher Kontakt
Frau Sylvia Münch
Bürgerbüro
Telefon +49 (62 72) 93 00-11
Öffnungszeiten
Allgemeine Sprechzeit
Mo 08:00 - 12:00 Uhr
Di 08:00 - 12:00 Uhr
Mi 08:00 - 12:00 und 13:30 - 17:30 Uhr
Do 08:00 - 12:00 Uhr
Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Gebäude Bürgermeisteramt Schönbrunn
Raum Zi. 1
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Ihr Name hat sich geändert.
Verfahrensablauf
Sie können die Namensänderung formlos mitteilen.
Je nach Angebot der Gemeinde steht ein Formular in der Behörde oder zum Herunterladen im Internet zur Verfügung.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
keine
Hinweise
keine
Rechtsgrundlage
keine
Freigabevermerk
25.03.2025 Innenministerium Baden-Württemberg