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Gläubiger und Schuldner
Kontakt
Gemeinde Schönbrunn
Herdestraße 2
69436 Schönbrunn
Tel.: 06272 / 9300-0
Fax: 06272 / 9300-70
E-Mail:
info@gemeinde-schoenbrunn.de
Öffnungszeiten
Montag - Freitag
8.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch
13.30 - 17.30 Uhr
Gläubiger und Schuldner
Der Gläubiger ist berechtigt, von einem anderen - dem Schuldner - eine Leistung zu fordern.
Informieren Sie sich hier, welche grundlegenden Rechte und Pflichten Sie als Gläubiger oder Schuldner haben.
Zugehörige Leistungen
- Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid einlegen
- Europäischen Mahnbescheid (Europäischen Zahlungsbefehl) beantragen
- Europäisches Verfahren für geringe Forderungen einleiten
- Mahnbescheid beantragen
- Melderegister - Auskunft beantragen (einfach)
- Schuldnerverzeichnis - Einsicht nehmen
- Vollstreckungsbescheid beantragen
- Widerspruch gegen einen Mahnbescheid einlegen
Freigabevermerk
03.03.2025 Justizministerium Baden-Württemberg