Sie sind hier:
Arbeitgeber
Arbeitszeit und Arbeitsformen
Heimarbeit
Kontakt
Gemeinde Schönbrunn
Herdestraße 2
69436 Schönbrunn
Tel.: 06272 / 9300-0
Fax: 06272 / 9300-70
E-Mail:
info@gemeinde-schoenbrunn.de
Öffnungszeiten
Montag - Freitag
8.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch
13.30 - 17.30 Uhr
Heimarbeit
Wenn Sie Personen in Heimarbeit beschäftigen, müssen Sie die Schutzvorschriften des Heimarbeitsgesetzes (HAG) beachten. Das HAG schützt:
- Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter
- Hausgewerbetreibende
- Zwischenmeisterinnen und Zwischenmeister
- Gleichgestellte
Die Schutzvorschriften sind zwingend und können weder durch Vertrag ausgeschlossen werden noch können einzelne in Heimarbeit Beschäftigte nachträglich darauf verzichten.
Als Gewerbetreibender müssen Sie insbesondere
- die erstmalige Vergabe von Heimarbeit anzeigen und
- eine Heimarbeiterliste führen.
Vertiefende Informationen
Rechtsgrundlage
Zugehörige Leistungen
Freigabevermerk
21.05.2025 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg